Anmeldung zu einem Kinderbetreuungsplatz

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

Gezielte Förder- und Betreuungsmaßnahmen stellen eine sichtbare Unterstützung für alle Beteiligten dar. Eltern und Erziehungsberechtigte sollen in Erziehungsfragen beraten und unterstützt werden. Kindertagesstätten sind familienergänzende und familienunterstützende Einrichtungen. Sie haben den Auftrag, die Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung für die Kinder zu unterstützen. Die Kita hat darüber hinaus die Aufgabe, den Kindern entsprechend ihrer Entwicklung den Zugang zur Schule zu erleichtern. Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt hat ein Kind gesetzlichen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung.

In Weilheim i.OB mit seinen Ortsteilen gibt es derzeit Kindertageseinrichtungen, die von verschiedenen Trägern betrieben werden. Das pädagogische Angebot ist deshalb sehr vielfältig. Sie können sich auf diesen Seiten, zusätzlich zu dem persönlichen Kontakt in der Einrichtung, über die Konzepte und Betreuungsformen informieren.

Auf dieser Seite können sie ihr Kind online für einen Betreuungsplatz anmelden. Nach dieser Anmeldung sind sie in unserem System vorgemerkt, was nicht mit einer Platzzusage verbunden ist.

Das Betreuungsjahr startet immer zum September eines Jahres. Zu diesem Datum werden auch die Plätze - unter Beachtung verschiedener Kriterien - vergeben. Falls sie einen späteren Aufnahmetermin wünschen/brauchen, wird dies nach Möglichkeit berücksichtigt. Sprechen sie uns nach Bedarf bitte einfach an.

Wohnen sie zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht in Weilheim, benötigen wir einen Nachweis, wie z. B. einen Miet- oder Kaufvertrag, dass sie zu Beginn des Kita-Jahres nach Weilheim ziehen werden. Sind sie nicht in Weilheim gemeldet und wollen trotzdem ihr Kind in der Stadt Weilheim betreuen lassen, dann setzen sie sich bitte mit uns in Verbindung. Bitte beachten sie aber, dass Kinder mit Wohnsitz in Weilheim vorrangig berücksichtigt werden.

So funktioniert die Online-Vormerkung:

  • Bitte füllen sie das Online-Formular vollständig mit den Angaben zu ihnen und ihrem Kind aus.
  • Pro Kind müssen sie bis zu drei Betreuungseinrichtungen auswählen.
  • Anschließend erhalten sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Wenn sie diesen Link anklicken, sind sie automatisch registriert.
  • Ihre Vormerkung wird nach unserer Prüfung an die von ihnen als erstes ausgewählte Wunscheinrichtung weitergeleitet.
  • Falls keine Aufnahme in ihrer Wunscheinrichtung möglich ist, erhalten sie eine Information und ihre Anmeldung wird automatisch an die nächste von ihnen ausgewählte Einrichtung weitergeleitet.

Bitte beachten sie:

  • Jedes Kind kann nur einmal vorgemerkt werden.
  • Geschwisterkinder werden bei freien Plätzen vorrangig berücksichtigt
  • Das Datum der Vormerkung hat keinen Einfluss auf die Platzvergabe.
  • Ihre Vormerkung bleibt solange gültig, bis ihr Kind in einer Einrichtung aufgenommen wurde.
  • Ein Anspruch auf einen bestimmten Platz besteht erst mit dem Abschluss eines Betreuungsvertrages in der jeweiligen Einrichtung.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass es zum gesetzlichen Schutzauftrag des Trägers einer Kindertageseinrichtung bzw. des betreuenden Fachpersonals zählt, sich bereits zu Beginn des Besuchs der Einrichtung Kenntnis über den Entwicklungsstand ihres Kindes zu verschaffen und darauf hinzuwirken, dass das Kind die notwendige Früherkennungsuntersuchung wahrnimmt. Dies ist Voraussetzung für eine individuelle Förderung des Kindes. Aus diesem Grund sind Träger bzw. beauftragtes Fachpersonal verpflichtet, sich bei Aufnahme die Teilnahme des Kindes an der letzten fälligen alters entsprechenden Früherkennungsuntersuchung von den Eltern / Personensorgeberechtigten nachweisen zu lassen und bei Nichtvorlage dies schriftlich festzuhalten.
  • Eltern müssen nachweisen, dass ihre Kinder vor Eintritt in die Kindertageseinrichtung die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen gegen Masern erhalten haben. Ungeimpfte Kinder können vom Besuch einer Kindertagesstätte ausgeschlossen werden. Kinder unter einem Jahr müssen noch keinen Nachweis vorlegen. Kinder ab einem Jahr müssen mindestens eine Masern-Schutzimpfung (oder eine Immunität gegen Masern) nachweisen. Ab zwei Jahren muss der vollständige Masernschutz (zwei Schutzimpfungen) nachgewiesen werden. Für den Nachweis der Masernschutzimpfung müssen sie der Einrichtungsleitung vor Betreuungsbeginn vorlegen:
    • gelbes Kinderuntersuchungsheft oder Impfpass oder
    • ein ärztliches Attest, dass eine Immunität gegen Masern besteht oder ihr Kind aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann oder
    • eine Bestätigung der vorherigen Einrichtung, dass der Nachweis bereits erbracht wurde.

Online Anmeldeformular

Auf den folgenden Seiten führen wir sie Schritt für Schritt durch die online Anmeldung für einen Kinderbetreuungsplatz. Bitte lesen sie alle Texte sorgfältig durch und beantworten sie die Fragen gewissenhaft.

Kontakt

Stadt Weilheim i.OB
Elterninformation zur Kinderbetreuung
Admiral-Hipper-Straße 16
82362 Weilheim i.OB
Telefon 0881 682-1603
Mobil 0160 98970842
E-Mail info@kiga.weilheim.de

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